Wieder trafen wir uns zu einer Masken-Ratssitzung in der Gemeindehalle Kirchborchen – diesmal ging es zum Glück deutlich schneller als bei der Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss in der vorherigen Woche, die 4,5 Stunden dauerte und bei dem wir alle schrecklich gefroren haben.
Unser Antrag auf die Anschaffung von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten für jeden Ortsteil wurde abgewandelt in die Anschaffung von 3 mobilen Messgeräten. Sehr schade, denn die Erfahrungen zum Beispiel aus der Nachbargemeinde Willebadessen zeigen, dass stationäre Messgeräte langfristig sehr effektiv sind. Gewöhnungseffekte gibt es so gut wie gar nicht, wie es aus dem Ordnungsamt Willebadessen heißt, wo fest installierte Geschwindigkeitsmesser bereits seit 3 Jahren im Einsatz sind.
Aber wir sind froh, dass unserem Ansinnen zumindest teilweise entsprochen wurde. Mit Hilfe der Messungen durch die mobilen Geräte werden hoffentlich entsprechende Daten gesammelt, die dafür sorgen, dass wir zukünftig doch feste Geräte anschaffen.
Unser Antrag zur Verkehrsberuhigung des Stadtwegs wurde in dieser Form befürwortet:
„Der Rat der Gemeinde Borchen beauftragt die Verwaltung die notwendigen Planungen für eine Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherung am Stadtweg in Nord- und Kirchborchen durchzuführen. Bei der Verkehrsberuhigung geht es um die Schaffung einer 30er-Zone und bei der Verkehrssicherung um die Einrichtung eines Zebrastreifens zur sicheren Überquerung des Stadtweges für die Schulkinder und für die Kundinnen und Kunden der Supermärkte.“
Der Antrag zum Wirtschaftswegekonzept wurde verschoben.
Der Haushalt für 2021 wurde mit einer Gegenstimme (AFD) angenommen.
Hinweis: Die Haushaltsrede von Herbert Berger finden Sie hier.
Neben ein paar weiteren Themen (weiterhin Einsatz von Schwimmassistenten, Klimarat für Borchen u.a.) gab es eine weitere möglicherweise folgenreiche Entscheidung für unsere Gemeinde und die Windenergie.
Schicksalhafte Weichenstellung für Borchen und den Ausbau der Windenergie?
Die folgende Verwaltungsvorlage kann weitreichende Folgen für unsere Gemeinde haben – außer uns haben alle anderen Fraktionen dem zugestimmt:
„Der Rat der Gemeinde Borchen beauftragt den Bürgermeister in Bezug auf das weitere Vorgehen zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie Gesprächemit den orts-ansässigen Windenergieanlagenbetreiben zu führen. In seinen Gesprächen ist er angehalten, Lösungen für die Steuerung und den Ausbau der Windenergie zu erarbeiten.“
Aus den anderen Fraktionen und aus der Verwaltung wird betont, dass die Option auf die Fortführung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie durch die Aufnahme dieser Gespräche in keinster Weise bereits vom Tisch wäre und die Planung auch nach erfolglosen Gesprächen mit den Investoren nahtlos fortgesetzt werden könne.
Uns stellt sich aber die Frage, ob der Flächennutzungsplan tatsächlich ohne Einschränkung fortgeführt werden könnte. Denn: Die ersten Rückstellungen für Windrad-Anträge laufen bereits im April aus, die nächsten im Mai. Diese Bauanträge können nur nochmal für 1 Jahr zurückgestellt werden, wenn die Gemeinde weiterhin aktiv an einem neuen Flächennutzungsplan arbeitet. Stellt das Gericht fest, dass es keinen sogenannten „positiven Planungswillen“ gibt, dann müssen die Anträge direkt ohne weiteren Aufschub genehmigt werden.
Und dieser „positive Planungswille“ muss eindeutig unter Beweis gestellt werden – zum Beispiel müssten die entsprechenden Artenschutz-Gutachten sofort beauftragt werden.
Welche Aussicht auf Bestand hätte ein Flächennutzungsplan, dem bereits in der Planungsphase der „positive Planungswille“ aberkannt würde?
Lesen Sie zu dazu auch unser Presse-Statement: Weiteres Vorgehen zur Planung des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie