Pressemitteilung zur Ratssitzung vom 11.03.2021

Thema: Weiteres Vorgehen zur Planung des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie

Entgegen der Vorstellung aus der informellen Beratung des digitalen Ausschusstreffen des Bau- und Umweltausschusses, ist zur Ratssitzung keine Vorlage zu den seinerzeit vorgestellten Varianten vorgelegt worden:

  1. Flächennutzungsplan nicht weiterverfolgen, die Steuerung mit den Betreibern vornehmen
  2. Weiterverfolgung FNP, gemeindliches Einvernehmen außerhalb der Vorrangzonen verweigern, zurückgestellte Klagen sollen fortgeführt werden, die notwendigen Gutachten sollen beauftragt werden.
  3. Fortführung des FNP, parallel Sondierungsgespräche mit den Investoren führen.

Nachdem außer der SPD alle die Variante 1 favorisiert hatten, hat es uns sehr verwundert, dass diese Vorlage nicht mehr auftaucht. Da durch die veröffentlichte Reaktion der SPD eine erneute intensive Diskussion absehbar war, wurde nun die neue Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

Nun möchte der BM das weitere Vorgehen von den Gesprächen mit den ortsansässigen Windenergiebetreibern abhängig machen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Auf mehrfacher Nachfrage der SPD Ausschussmitglieder, ob unabhängig davon der Teilflächennutzungsplan (TFNP) weiterverfolgt wird, bekamen wir die Antwort, das nach den Gesprächen der BM Lösungen zur Steuerung des Ausbaus vorlegen wird.

Da wir unser Abstimmungsverhalten in Ruhe und mit etwas Abstand mit der SPD-Fraktion besprechen wollten, haben wir uns erst einmal auf eine „Enthaltung“ geeinigt.

Bei der digitalen Fraktionssitzung am Montag haben wir uns nochmal sehr intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Aus unserer Sicht würde es eher Sinn machen, die Bürger statt die Betreiber zu befragen, da diese hiervon betroffen sind.

Einen Betreiber zu fragen, ob er Geld verdienen möchte, dürfte sich wohl erübrigen!

Da nur durch den TFNP alle Möglichkeiten aus unserer Sicht aufgezeichnet werden, welche Flächen möglich sind, muss dieser die Grundlage der Gespräche sein.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass alle Absprachen keine rechtliche Verbindlichkeit haben.

Warum sollten wir sie dann führen? Ein Klagerecht besteht immer, ein Verzicht hierauf gibt es nicht.

Um es klar zu sagen:

Es geht uns nicht darum, Windenergieanlagen zu verhindern, sondern am Recht zur kommunalen Selbstbestimmung festzuhalten.

Wir haben die Bereiche für die Anlagen festgelegt, ein entscheidendes Landesgesetz befindet sich kurz vor der Abstimmung. Wenn nun die Betreiber außerhalb dieser Zonen eine Anlage beantragen, müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, dieses zu verhindern.

Daher werden wir, solange keine grundsätzliche Weiterführung des TFNP beschlossen wird, einer solchen Vorlage nicht zustimmen.

Eine Antwort auf „Ohne Flächennutzungsplanung keine Gespräche mit Windkraft-Investoren“

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