Unsere Stellungnahme als SPD Borchen zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold

Hier die Stellungnahme wie wir sie im Original an die Bezirksregierung Detmold eingereicht haben:

Sehr geehrte Damen und Herren.

die formale Auslegung des Planentwurfes des neuen Regionalplans OWL erfolgt in dem Zeitraum vom 01.11.2020 bis 31.03.2021. Während dieses Zeitraumes wird den Städten und Gemeinden, sonstigen Vereinigungen als auch Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet, eine Stellungnahme zu diesen Planentwürfen zu verfassen.

Gerne nehme ich diese Gelegenheit wahr und gebe folgende Stellungnahme im für die SPD in Borchen ab:

Allgemeine Siedlungsflächen

Auf der Grundlage der aktuellen Erhebungsmethode soll der Gemeinde Borchen für alle Ortsteile zusammen lediglich ein Flächenbedarf von 19 ha zugesprochen werden. Wesentliches Argument ist die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung von -2,5% bis zum Jahr 2040.

Bereits in der Vergangenheit ist für Borchen schon einmal ein Rückgang der Bevölkerung prognostiziert worden. Dieser ist aus Sicht der SPD in Borchen nicht eingetreten und in der Realität zeichnen gerade auch die Entwicklungen der letzten Jahre ein anderes Bild.

  • Die Grundstücksvergabe in Wohnbaugebieten aller Ortsteile zeigt regelmäßig eine mehrfache Überzeichnung im Vergleich der angebotenen Anzahl von Wohnbaugrundstücken. Beispielhaft ist hier die letzte Bauplatzvergabe im Ortsteil Nordborchen der Gemeinde Borchen anzuführen. So haben sich im Jahr 2018 über 300 Haushalte auf 47 Baugrundstücke beworben.
  • Im Ortsteil Etteln ist die Bevölkerung durch Zuzug von 100 Personen alleine in 2020 angewachsen.
  • In allen Borchener Ortsteilen ist ein zunehmender Bedarf an Plätzen für den Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten, der zum Neubau und zu Erweiterungen solcher Einrichtungen geführt hat und aktuell auch noch führt, zu verzeichnen. Ebenfalls ein Argument für einen Zuwachs der Bevölkerungszahlen.
  • Ähnliches wie bei den Kindergärten und Kindertagesstätten ist auch im Bereich der Grundschulen und deren Betreuungseinrichtungen (OGS, etc.) zu beobachten und führt auch dort zu der Notwendigkeit durch bauliche Maßnahmen das Angebot zu erweitern.

Stellungnahme:

  1. Die Flächenkontingente für allgemeine Siedlungsflächen für alle Borchener Ortsteile werden erweitert. Anzustreben ist eine Verdoppelung der auszuweisenden Kontingente.  
  2. Dazu sind den im Regionalplanentwurf nicht dargestellten Ortsteilen Dörenhagen und Etteln weiterer Handlungsspielraum für die Siedlungsentwicklung einzuräumen.
  3. Der Ortsteil Dörenhagen erhält weitere Siedlungsflächen. Dabei ist auch ein Zusammenwachsen von Dörenhagen und Dörenhagben-Busch als Option zu berückischtigen.
  4. Der Ortsteil Etteln erhält weitere Siedlungsflächen.

Standorte für die Wirtschaft

Seit Jahren beabsichtigt die Gemeinde Borchen, ihr Gewerbegebietsflächen zu erweitern und somit Borchener Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb der Gemeinde Borchen zu expandieren bzw. neuen Betrieben die Chance zu geben, sich innerhalb der Gemeinde Borchen anzusiedeln.

Die Wirtschaft der Gemeinde „boomt“ und es gilt für die Gemeinde Borchen nun die Weichen für eine Fortführung dieses Weges zu stellen, die bestehenden Unternehmen weiter an die Gemeinde Borchen zu binden bzw. Borchen durch neue Gewerbebetriebe weiterzuentwickeln.

Nunmehr sieht der Regionalplanentwurf für die Gemeinde Borchen ein Gewerbe- und Industriestandort mit regionaler Bedeutung vor.

Die Bindung der Wirtschaft an den Standorten in Ostwestfalen-Lippe ist davon abhängig, dassdie weitere Flächenentwicklungen auch für die Gemeinde Borchen vorgenommen werden können. Es ist nicht erkennbar, wie durch eine Kooperation mit einer oder mehreren Kommunen die Positionen der Kommunen im Wettbewerb verbessert werden soll. Im Gegenteil zeigen die Erfahrungen in anderen Kommunen in Ostwestfalen-Lippe, dass das Konstrukt eines interkommunalen Gewerbegebietes das Angebot geeigneter Flächen für die Wirtschaft eher erschwert, verzögert und teilweise bisher unmöglich gemacht hat. Die Flächenentwicklung der Gemeinde Borchen läuft insoweit Gefahr, den derzeitigen Wirtschaftsboom durch unnötige Bürokratie zu verpassen.

Zudem war nach unserer Kenntnis die Einrichtung eines interkommunalen Gewerbegebietes nie Thema bei den Vorgesprächen mit der Gemeinde Borchen.

Zu erwähnen ist auch, dass die Gemeinde Borchen bereits im Vergleich zu den kreisangehörigen Kommunen Hövelhof, Bad Lippspringe und Bad Wünnenberg bei einer annähernd gleichen Bevölkerungszahl in den letzten Jahrzehnten fast 100 ha weniger an Wirtschaftsflächen zugesprochen bekommen hat.

Stellungnahme:

  1. Die im Regionalplanentwurf für das Borchener Gemeindegebiet vorgesehenen Flächen für die Wirtschaft werden als kommunales Gewerbegebiet aufgenommen.
  2. Die Ausweisung als interkommunale Gewerbeflächen wird ersatzlos gestrichen.


Regionale Grünzüge

Im Regionalplanentwurf wird für die Gemeinde Borchen im nördlichen Gemeindegebiet ein regionaler Grünzug festgelegt. Dieses wird ausdrücklich begrüßt.

Allerdings beabsichtigt die Gemeinde Borchen eine Entlastungstraße beginnend ab der S-Kurve der L-755 bis zur Kreuzricke zu errichten. Der Straßenverlauf ist liegt westlich der im Plan dargestellten Hochspannungstrass.

Stellungnahme:

  1. Die Ausweisung des Grünzugs erfolgt in der Weise, dass die geplante Entlastungsstraße realisiert werden könnte.

Bereiche für den Schutz der Natur

Durch die Raumplanung erfolgt auch eine Ausweitung der bestehenden BSN-Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen. Durch die Raumplanung erfolgt zudem eine Ausweitung der bestehenden BSLE-Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen.

Bei der Beurteilung, ob zum Beispiel WEA mit den Schutzwecken der BSN vereinbar sind, ist nicht nur die aktuelle Wertigkeit der Bereiche zu berücksichtigen. Neben dem Erhalt der Flächen ist auch deren Entwicklung im Sinne des regionalen Biotopverbundes ein Ziel. Hier können WEA einer nachfolgenden Aufwertung der Flächen durch Naturschutzmaßnahmen entgegenstehen, wenn hierdurch ggf. windenergiesensible Arten, wie der Rotmilan, in den Wirkbereich der WEA angezogen werden.

Beachtung finden muss ferner, dass WEA, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden, obwohl diese das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, aufgrund der restriktiven Auslegung des Artikels 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG durch den EuGH mit dem Unionsrecht ausnahmslos nicht

vereinbar sind.

Stellungnahme:

  1. Die Ausweisung der BSN-Flächen wird dahingehend angepasst, dass für den Ortsteil Etteln weitere allgemeine Siedlungsflächen eingeplant werden könnte.
  2. Im östlichen Verlauf der A33 wird im Bereich südlich der vorhandenen und planerisch dargestellten Gewerbeflächen und der Autobahnabfahrt Etteln der Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes aufgenommen.
  3. Nördlich der Kreistraße K1 (Dörenhagen nach Ebbinghausen) wird zwischen dem Melkeweg und dem Waldbereich Nonnenbusch der Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes aufgenommen.
  4. Südlich von Schloß Hamborn wird die Fläche inklusive der „Hilligen Seele“ bis 300 Meter zur Wohnbebauung Dörenhagen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen.


Sicherung und Optimierung des regionalen Radverkehrsnetzes

Die Aufnahme des Grundsatzes wird durch die Gemeinde Borchen begrüßt und unterstützt.

In der Erläuterungskarte 11 Schienenverkehr, ÖPNV, Radverkehr wird derzeitig jedoch nur ein raumbedeutsamer Radschnellweg aufgeführt.

Die Gemeinde Borchen regt an, die Erläuterungskarte 11 um weitere regional bedeutsame Radschnellwege zu ergänzen.

Zudem beabsichtigt die Gemeinde Borchen die Erstellung eines Nahverkehrskonzepts, das sicherlich auch Auswirkungen zum Ausbau des Radwegenetzes haben wird. Weiterhin wird gerade ein OWL-Konzept zur Förderung und Umsetzung regional bedeutsamer Radverkehrsverbindungen ausgearbeitet.

Die extreme Zunahme der motorgestützten Räder erschließen dem Radverkehr zusätzliche Bereiche, die aufgrund ihrer topografischen Lagen zuvor ungenutzt blieben. Hier bietet das südliche Paderborner Land mit der Paderborner Hochebene noch ein großes Entwicklungspotential. Dieses gelingt einerseits durch den Aufbau regionaler Schnellwege, muss aber begleitet werden durch einen zeitgleichen Ausbau kleinräumiger Radverbindungswege insbesondere im südlichen Paderborner Land. Hier sollten allgemeine Ziele definiert werden und spezielle Maßnahmen wie z. B die Schaffung einer durchgehenden Radwegverbindung Warburg-Lichtenau-Paderborn (mit der Anbindung zumindest des Ortsteils Dörenhagen) und der Ausbau der Ortsteile verbindenden Radwege Borchen-Dörenhagen und Etteln-Dörenhagen einbezogen werden.

Stellungnahme:

  1. Die als Hauptverbindung identifzierte Radverbindung Borchen-Paderborn wird in die Erläuterungskarte 11 als bedeutsamer Radweg aufgenommen.
  2. Ausweisung zur Schaffung einer regional bedeutsamen Radwegeverbindung Warburg-Lichtenau-Paderborn unter Einbeziehung des Ortsteils Dörenhagen.
  3. Berücksichtigung und Aufnahme von innerörtlichen Radwegverbindungen insbesondere zwischen den Ortsteilen Ettel-Dörenhagen und Dörenhagen-Kirchborchen

Energieversorgung

Im Kreis Paderborn gibt es derzeit mehr als 500 Windkraftanlagen, die teilweise ungeordnet im

Außenbereich entstanden sind. Insbesondere in Ortsrandlagen wirken diese Anlagen schalltechnisch relevant ein und schöpfen die zulässigen rechnerischen Immissionsrichtwerte oft komplett aus.

Auch zulässige Schattenwurfzeiten werden in der Regel komplett ausgeschöpft. Die Ausweisung weiterer Wohnflächen in Richtung bestehender oder geplanter Anlagen ist damit unmöglich da dies zu einer Überschreitung der zulässigen theoretischen Immissionsrichtwerte zum Schattenwurf und schalltechnisch zur besonders schützenswerten Nachtzeit führen würde. Schon heute werden die Schallwerte im Ortsteil Etteln, nachgewiesen durch Messungen, überschritten.

Am Beispiel der genehmigten Windkraftanlage im Erweiterungsbereich des Gewerbegebiets an der A33 wird deutlich, dass die Windkraftnutzung in diesen Bereichen der Entwicklung der Gemeinde entgegensteht. Die Windkraftanlage war außerhalb der Vorrangzonen des Flächennutzungsplans der Gemeinde geplant worden und wird jetzt die Ausweitung des Gewerbegebiets durch die Gefahren durch Schallemissionen und Eiswurf erheblich erschweren.

Stellungnahme:

  1. Der Gemeinde wird die Möglichkeit zur zukünftigen Weiterentwicklung für die Bereiche Wohnen und Wirtschaft eingeräumt. Die konkurrierende Nutzung zur Energieerzeugung in diesen Bereichen muss als nachrangig eingestuft werden muss.
  2. Die Windkraft wird auf geeignete und weniger konfliktträchtige Standorte zu konzentriert.

Windenergienutzung

Aktuell stehen auf dem Gemeindegebiet Borchen 52 Windenergieanlagen (WEA). Damit werden auf Borchener Gebiet 144 GWh (Quelle: Energieatlas NRW) erzeugt. Das entspricht bei durch Strom erzeugten Wind schon ein Vielfaches des Verbrauchs in Borchen. Hinzu kommt weiterer regenerativ erzeugter Strom zum Beispiel aus Photovoltaikanalgen und Biomasseanlagen.

In der Gemeinde Borchen steht inklusive aller genehmigten Anlagen (Stand März 2021) sogar alle 1,11 km² eine Anlage. Für den gesamten Kreis Paderborn liegt der Wert bei 2,41 km2.

Einige Windenergieanlagen stehen heute bis zu 540 Meter an allgemeine Siedlungsbereiche heran und umgeben einzelne Ortsteile nahezu vollständig (Umzingelung). Diese besondere Situation ist auch mit gesundheitlichen Risiken durch Schallemissionen, optischer Bedrängungen und Schattenwurf verbunden. Aus den Zahlen ist ableitbar, dass die Gemeinde bereits mehr als hinreichend substanziellen Raum für die Windkraft angeboten und geschaffen hat.

Die besonderen immissionsschutzrechtlichen Belastungen und Belange, die sich mit dem bereits erfolgten und noch zu erwartenden Ausbau der Windenergienutzung ergeben, sind bei den Abwägungen zu weiteren Festlegungen von Siedlungs- und Gewerbe-/Industrieflächen zu berücksichtigen.

Stellungnahme:

  1. Ein Ausbau-Stopp ab einem Wert von mehr als einer Anlage pro 5 km² – dies ist im Vergleich noch immer ein enorm hoher Wert, denn im Vergleich dazu steht in NRW alle 8,93 km² und in ganz Deutschland alle 11,91 km² eine Anlage. Der Kreis Paderborn und insbesondere Borchen sind bereits jetzt durch die extrem hohe Dichte an Windkraftanlagen in Bezug auf Landschaft, Gesundheit und Artenschutz massiv beeinträchtigt.
  2. Der Gemeinde wird die Möglichkeit zur zukünftigen Weiterentwicklung für die Bereiche Wohnen und Wirtschaft eingeräumt. Die konkurrierende Nutzung zur Energieerzeugung in diesen Bereichen wird als nachrangig eingestuft werden muss.
  3. Die Windkraft wird auf geeignete und weniger konfliktträchtige Standorte zu konzentriert.

Solarenergienutzung

In den textlichen Ausführungen beschränkt sich der Plangeber bezüglich der Nutzung von Solarenergie lediglich auf die Errichtung von Solaranlagen auf und an bestehenden baulichen Anlagen. In Bezug auf die Planung von Freiflächen-Solarenergieanlagen führt er aus, dass Solaranlagen auf und an bestehenden baulichen Anlagen diesen vorzuziehen seien.

Der LEP NRW definiert in Ziel 10.1-5 Solarenergienutzung wiederum Möglichkeiten, Restriktionen und materielle Anforderungen an die Errichtung sog. Freiflächen-Solarenergieanlagen.

Insofern ist es wünschenswert, dass der Plangeber eine raumordnerische Aussage zu dieser Thematik trifft und für diesen Energiesektor berücksichtigt.

Stellungnahme:

  1. Der Gemeinde wird die Möglichkeit zur Planung von Flächen zur Solarenergienutzung zum Beispiel entlang der A33 eingeräumt.

Erneute Beteiligung im Verfahren zur Erarbeitung des Regionalplans OWL

Aufgrund der Vielzahl an Bedenken, Anregungen und Hinweisen hält es die Gemeinde Borchen für zwingend geboten, eine weitere Beteiligung und Möglichkeit zur Stellungnahme zu den geänderten Entwurfsunterlagen bzw. zum Umgang der Regionalplanungsbehörde mit den eingereichten Stellungnahmen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Berger

SPD Borchen

Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Borchen_in_PB.svg