(Presseartikel)

Laut einer Vorlage der Verwaltung soll der Rat nun BM Gockel beauftragen, mit Windinvestoren über den weiteren Ausbau der Windkraft in Borchen zu verhandeln. Die Absicht ist klar: Statt mit dem Instrumenten Flächennutzungsplan und Bebauungsplan soll nun mit den Investoren die Windkraft “gesteuert” werden.


Das Lockmittel sind finanzielle Beteiligungen der Gemeinde: “Wenn es schon nicht zu verhindern ist, soll die Gemeinde wenigstens profitieren”.

Auch wenn Flächennutzungspläne reihenweise von Gerichten gekippt werden – ist der Ausverkauf unserer Gemeinde an die Investoren eine wirkliche Alternative? Ist es richtig, die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde (Baugebiete, Gewerbegebiete, Naturschutzgebiete u.a.) von der Gnade eines Investors abhängig zu machen?

In einem Berufungsverfahren, welches der Kreis beim Verwaltungsgericht in Minden angestrengt hat, wird gegenüber einem Investor der Vorwurf des “Missbrauchs der Privilegierung” in den Raum gestellt.

Glaubt denn wirklich irgendwer, dass Planungsbüros landauf, landab in den letzten Jahren wirklich nicht in der Lage waren, rechtmäßige Flächennutzungspläne zu erstellen? Inzwischen sind wir soweit, dass das rechtlich so wichtige Instrument der Planung durch Flächennutzungspläne von Kommunen schon aus Kostengründen nicht mehr verfolgt werden kann. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass genau das erreicht werden sollte.

Wir sind hier mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann einer Meinung, wenn er an die Kommunen appelliert, an Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen zur kommunalen Selbstbestimmung festzuhalten.

Potenzialflächen für Windenergieanlagen in Borchen: alle weißen Bereiche (auch Wald) könnten auch noch mit Windrädern zugebaut werden

Wir fordern die konsequente Fortführung der Planung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Borchenerinnen und Borchener. Nicht umsonst liegt die Planungshoheit beim Rat der Gemeinde. Die Investoren als auch die Öffentlichkeit, so sieht es der Prozess zur Erstellung eines Flächennutzungsplans vor, werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Prozess eingebunden und können Stellungnahmen abgeben, die gegebenenfalls in die weitere Planung mit einfließen werden.

Hier der Link zum Beitrag darüber in der NW: „Angst vor Ausverkauf an Windkraftfirmen