Der Ausschuss für die Themen Schule, Kultur, Jugend und Sport hat am Donnerstag, 10.12. in der Gemeindehalle Kirchborchen getagt – wir haben hier die Ergebnisse und Abstimmungen zusammengefasst.

Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und Einwohner/innen

Für die SPD wurden Sebastian Roesler, Volker Tschischke, Sarah Senner und Lea Berndt vereidigt.

Bericht der Verwaltung zur Anfrage der FWB und FDP über den „Stand der Digitalisierung/die weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung der Borchener Schulen

Es wurden 135 Laptops für die Schulen bestellt. Der Bedarf dazu wird bei den Eltern angefragt und über die Schulen organisiert. Es finden auch heute schon Videokonferenzen bzgl. Beschulung statt…

Bericht der Verwaltung bzgl. Anfrage der FWB und FDP über die „Krisen-/Interventionskonzepte im Rahmen der Corona-Pandemie in den Borchener Schulen

Es gibt präventive Maßnahmen wie Desinfektionsspender, Masken etc. Der Test von Lüftungsanlagen hat ergeben, dass diese sehr laut sind. Das Lüften der Klassenräume ist an allen Schulen möglich. Es findet eine Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Schulen statt. 3 Schulen in Borchen waren bisher von Corona betroffen.

Antrag der FWB und FDP auf vollständige Sanierung der Mädchen- und Jungentoiletten des Grundschul-Teilstandortes Alfen

Hier gab es eine längere Diskussion. 2021 soll ein Gesamtkonzept erstellt werden, an dem die Schule schon arbeitet, um die Schule zukunftsgerecht aufzustellen. Unser Bürgermsiter Uwe Gockel machte den Vorschlag, dieses Konzept so anzugehen und die Toiletten darin einzuschließen mit Umsetzung in 2022. Dieser Vorschlag erhielt einstimmige Zustimmung.

Förderung kultureller Vereine – soll es eine Sonderförderung für die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie geben?

Aus verschiedenen Vorschlägen wurde dieser einstimmig beschlossen:

Unterstützungsalternative 1 – Zuschuss:
Vereine können für die Jahre 2020 und 2021 jeweils einen gemeindlichen Zuschuss zur Teildeckung dieser Ausfälle beantragen.
Dieser Zuschuss wird in Höhe von bis zu 50 % der vom Verein nachgewiesenen Einnahmeausfälle (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) gewährt. Als Nachweis sind insbesondere die letzten drei
durch Rechnungsprüfungen gesicherten Jahresrechnungen des Vereins vorzulegen. Der Zuschuss wird je Verein auf maximal 3.000,- € pro Jahr begrenzt.
Die Förderung seitens der Gemeinde Borchen ist subsidiär. Eigen- und Drittmittel (Fördermittel
öffentlicher Träger, insbesondere EU-/Bundes- oder Landesförderungen) sind vorrangig zu verwenden. Der beantragende Verein hat deshalb auf Anforderung darzulegen, dass er Anträge auf
finanzielle Förderung durch Dritte gestellt hat. Ferner hat der Verein nachzuweisen, dass in den
Jahren 2020 und 2021 freiwillige Ausgaben vermieden wurden und das ohne die Gewährung
eines Zuschusses die Liquidität des Vereins gefährdet erscheint.
Die Gemeinde Borchen stellt für die Jahre 2020 und 2021 ein außerplanmäßiges Haushaltsbudget von bis zu 30.000,- €/Jahr zur Verfügung. Ist dieser finanzielle Rahmen erschöpft, sind
keine weiteren Liquiditätshilfen an antragstellende Vereine mehr möglich. Die Anträge auf die
Sonderförderung sind von bedürftigen Vereinen für das Jahr 2020 spätestens bis zum 15. Januar
2021 bzw. für das Jahr 2021 spätestens bis zum 15. Januar 2022 zu stellen.
Die Verwaltung prüft die gestellten Anträge und entscheidet im Einzelfall insbesondere unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien.

Die jeweiligen Ortsvorsteher werden vor Bekanntgabe der getroffenen Entscheidung angehört. Am Ende des Geschäftsjahres der Vereine werden die Leistungen an die Vereine anhand der vorzulegenden Jahresrechnungen überprüft.
Im Übrigen gelten die Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine, Gruppen, Verbände und Organisationen in der Gemeinde Borchen in ihrer jeweiligen Fassung.“

Verschiedenes: Der Neujahrsempfang soll im Sommer 2021 nachgeholt werden.

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