Die Steuern, über die Borchen selbst entscheidet

Bei fast allen Steuern entscheidet Berlin. Bei zwei wichtigen Steuern hat der Rat in Borchen das letzte Wort – über den Hebesatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Gewerbe- und Grundsteuer bestimmt der Rat über den Hebesatz, wie hoch sie ausfallen.
  • Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Gemeinden in NRW dürfen Wohnen und Gewerbe unterschiedlich belasten.
  • Borchen 2026: Grundsteuer B 639 Prozent, Gewerbesteuer 418 Prozent.

Gewerbesteuer und Grundsteuer sind das finanzielle Rückgrat jeder Gemeinde. Sie fließen direkt in die Gemeindekasse, und ihre Höhe bestimmt der Gemeinderat. Das Werkzeug dafür heißt Hebesatz.

So funktioniert der Hebesatz

Bund und Land legen fest, wie die Steuer grundsätzlich berechnet wird. Am Ende steht ein sogenannter Messbetrag. Den multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Ein Hebesatz von 400 Prozent heißt also: Die Gemeinde verlangt das Vierfache des Messbetrags.

Die Gewerbesteuer

Sie zahlen Betriebe auf ihren Gewinn. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Vom Rest werden 3,5 Prozent als Messbetrag genommen, dann kommt der Hebesatz. Er muss mindestens 200 Prozent betragen. Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen zahlen keine Gewerbesteuer, ebenso Land- und Forstwirte.

Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden zusätzlich entlastet: Sie können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent mit ihrer Einkommensteuer verrechnen. Einen Teil der Einnahmen muss die Gemeinde als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeben.

Die Gewerbesteuer ist für Gemeinden wichtig, aber launisch. Läuft die Wirtschaft schlecht, brechen die Einnahmen schnell ein. Das erleben gerade viele Städte und Gemeinden.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer zahlen alle, die ein Grundstück besitzen – über die Nebenkosten indirekt auch Mieterinnen und Mieter. Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Seit 2025 gilt eine neue Berechnung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Werte, die im Westen noch von 1964 stammten, für verfassungswidrig erklärt. Alle Grundstücke wurden deshalb neu bewertet. In NRW dürfen Gemeinden seitdem für Wohn- und für Geschäftsgrundstücke unterschiedliche Hebesätze festlegen.

Und in Borchen?

2026 liegen die Hebesätze in Borchen bei 345 Prozent für die Grundsteuer A, 639 Prozent für die Grundsteuer B und 418 Prozent für die Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer B gehört Borchen damit zur Spitzengruppe im Kreis Paderborn.

Wichtig zu wissen: Das Land rechnet bei den Schlüsselzuweisungen und bei der Kreisumlage nicht mit den echten, sondern mit sogenannten fiktiven Hebesätzen. Liegt eine Gemeinde darunter, wird sie so behandelt, als nähme sie mehr ein. Sie bekommt dann weniger Zuweisungen und zahlt Umlage auf Geld, das sie gar nicht hat.

Unsere Sicht

Hebesätze sind immer eine Abwägung. Zu niedrig, und der Gemeinde fehlt Geld für Kita, Schule und Straßen. Zu hoch, und Wohnen wird teurer und Betriebe siedeln sich woanders an. Wir stehen für angemessene Hebesätze, wie es in unserem Wahlprogramm steht: Wohnen muss bezahlbar bleiben, und wir wollen aktiv neue Betriebe nach Borchen holen. Denn jeder Arbeitsplatz vor Ort stärkt auch die Gemeindekasse. Steuern gehören aber zu den gleichverteilteren Abgaben, denn Sie belasten gleichmäßig alle Personenkreise deutlich klarer als z.B. die Mwst. die im Verhältnis bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern durch Lebenshaltungskosten deutlich mehr Steuerabgabe sind als bei besser Verdienenden.

Du hast Fragen zu Grundsteuer oder Gewerbesteuer in Borchen? Schreib uns: rat@spd-borchen.de


Unsere Reihe „Steuern & Haushalt“

  1. Steuern – wer zahlt, wer entscheidet?
  2. Der Haushalt – Königsrecht des Rates
  3. Die Steuern, über die Borchen selbst entscheidet (dieser Artikel)
  4. Wer bestellt, bezahlt?
  5. Gerecht oder nicht? Wer trägt die Steuerlast
  6. Haushalt lesen leicht gemacht